Als seriöses, geprüftes Pfandhaus sind wir den gesetzlichen Richtlinien verpflichtet. Nach diesen richtet sich die Berechnung für Ihr Darlehen.
Wir helfen Ihnen schnell, diskret und unbürokratisch. Und der Versand Ihres Wertgegenstandes erfolgt bequem per versichertem Transport.
Hier sehen Sie alle anfallenden Zinsen und Gebühren. Keine weiteren versteckten Kosten, kein umständliches Nachfragen - bei uns haben Sie seit 10 Jahren vollständige Transparenz bei der Beleihung!
Senden Sie uns den Pfandgegenstand bequem per versichertem Transport (z.B. mit DHL oder INTEX Paketdienst).
Der Rückversand erfolgt versichert und kostenfrei!
Der Kreditzins von 1 % je angefangenem Monat ist gesetzlich im § 10 der Pfandleihverordnung festgelegt.
Hier finden Sie verschiedene Kreditbeispiele für Online Beleihungen.
Bei einem Pfandkredit bis 300 € ist die Gebühr per Gesetz vorgegeben. Oberhalb beträgt die Gebühr für die Beleihung zwischen 2,0 % und 3,5 % pro Monat.
Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten sofort Ihr individuelles Angebot.
Die Kosten für einen Pfandkredit bis 300 € sind gesetzlich seit 1961 wie folgt festgelegt.
Monatliches Darlehen bis | 15,00 € | 30,00 € | 50,00 € | 100,00 € | 150,00 € | 200,00 € | 250,00 € | 300,00 € |
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Zinsen | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % | 1,0 % |
Gebühren | 1,00 € | 1,50 € | 2,00 € | 2,50 € | 3,50 € | 4,50 € | 5,50 € | 6,50 € |
Kosten für ein Darlehen von 500 € für Elektronik mit einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen.
60 Tage | 90 Tage | |
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Zinsen 1,0 % | 10,00 € | 15,00 € |
Kostenvergütung 3,5 % | 35,00 € | 52,50 € |
Kosten (Effektiver Zinssatz) 1 | 45,00 € (9,0 %) | 67,50 € (13,5 %) |
1) Nach § 5 der Pfandleiherverordnung beträgt die gesetzliche Laufzeit eines Pfandvertrags 3 Monate. Es gibt keine Mindestlaufzeit, der Pfandkredit kann jederzeit vorzeitig ohne weitere Kosten zurückgezahlt werden. Es werden nur die vollen Monate berechnet. Nach Ablauf des Pfandvertrags ist eine Erneuerung möglich. Der effektive Jahreszins in diesem Beispiel beträgt 54,0 %.
Bei Nichteinlösung eines Pfandkredits ist eine Verwertung (Versteigerung) nach frühestens 4 Monaten möglich. Hierbei entstehen für den Pfandnehmer keine Kosten. Die Gesamtkosten des Pfandkredits werden aus dem Versteigerungserlös beglichen, den überschüssigen Versteigerungserlös erhält der Pfandnehmer.
Kosten für ein Darlehen von 5.000 € für ein Schmuckstück mit einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen.
60 Tage | 90 Tage | |
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Zinsen 1,0 % | 100,00 € | 150,00 € |
Kostenvergütung 3,5 % | 350,00 € | 525,00 € |
Kosten (Effektiver Zinssatz) 1 | 450,00 € (9,0 %) | 675,00 € (13,5 %) |
1) Nach § 5 der Pfandleiherverordnung beträgt die gesetzliche Laufzeit eines Pfandvertrags 3 Monate. Es gibt keine Mindestlaufzeit, der Pfandkredit kann jederzeit vorzeitig ohne weitere Kosten zurückgezahlt werden. Es werden nur die vollen Monate berechnet. Nach Ablauf des Pfandvertrags ist eine Erneuerung möglich. Der effektive Jahreszins in diesem Beispiel beträgt 54,0 %.
Bei Nichteinlösung eines Pfandkredits ist eine Verwertung (Versteigerung) nach frühestens 4 Monaten möglich. Hierbei entstehen für den Pfandnehmer keine Kosten. Die Gesamtkosten des Pfandkredits werden aus dem Versteigerungserlös beglichen, den überschüssigen Versteigerungserlös erhält der Pfandnehmer.
Kosten für ein Darlehen von 10.000 € für eine Luxusuhr mit einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen.
60 Tage | 90 Tage | |
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Zinsen 1,0 % | 200,00 € | 300,00 € |
Kostenvergütung 3,0 % | 600,00 € | 900,00 € |
Kosten (Effektiver Zinssatz) 1 | 800,00 € (8,0 %) | 1200,00 € (12,0 %) |
1) Nach § 5 der Pfandleiherverordnung beträgt die gesetzliche Laufzeit eines Pfandvertrags 3 Monate. Es gibt keine Mindestlaufzeit, der Pfandkredit kann jederzeit vorzeitig ohne weitere Kosten zurückgezahlt werden. Es werden nur die vollen Monate berechnet. Nach Ablauf des Pfandvertrags ist eine Erneuerung möglich. Der effektive Jahreszins in diesem Beispiel beträgt 48,0 %.
Bei Nichteinlösung eines Pfandkredits ist eine Verwertung (Versteigerung) nach frühestens 4 Monaten möglich. Hierbei entstehen für den Pfandnehmer keine Kosten. Die Gesamtkosten des Pfandkredits werden aus dem Versteigerungserlös beglichen, den überschüssigen Versteigerungserlös erhält der Pfandnehmer.
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