Auto im Leihhaus
Wenn am Ende des Geldes noch zuviel Monat übrig ist, bleibt immer noch der Weg ins Pfandhaus. Immer mehr Bürger beleihen dabei Ihren fahrbaren Untersatz – doch dabei ist einiges zu beachten.
Schufa spielt keine Rolle
Es muss keine goldene Uhr oder ein Nerzmantel sein. Durch die Beleihung seines Kraftfahrzeugs kann man sogar eine noch größere Summe locker machen, ohne dass dafür eine Abfrage oder Eintragung bei der Schufa erfolgt. Allerdings unterscheiden sich die Konditionen und Leistungen der Anbieter trotz staatlicher Regulierung des Pfandkredits deutlich voneinander.
„Billiges Geld“ darf man von vornherein nicht erwarten. Die gesetzlich festgelegten Zinsen betragen ein Prozent pro Monat bei 100 Prozent Auszahlung. Verbraucherbanken liegen zwar zum Teil deutlich darüber, doch müssen die Abwicklungsgebühren und Kosten für die sichere Unterstellung des Kfz hinzugerechnet werden. Darlehensgebühren von 3,5 Prozent sind branchenüblich, doch gibt es Autopfandhäuser, die beträchtlich mehr kassieren. Es lohnt sich, die Kostenpositionen genau zu vergleichen.
Auch sollte der Kunde darauf achten, dass sein Fahrzeug einer objektiven Bewertung unterzogen wird. Dies geschieht, indem offizielle Schätzlisten, zum Beispiel der DAT oder der DEKRA, zu Grunde gelegt werden und ein Experte die Abnahme durchführt. Auf dieser Basis sollte dann eine Beleihung von 80 Prozent möglich sein. Diskretion ist oberstes Gebot. Seriöse Anbieter vereinbaren individuelle Termine für die Einlieferung und Abholung des Fahrzeugs. Dadurch wird verhindert, dass sich Kunden zufällig begegnen. Schließlich sollte das Fahrzeug völlig anonym in einem für Dritte unzugänglichen Gebäude abgestellt und versichert werden.
Es gibt bundesweit nur wenige Pfandhäuser, die sich auf Autos spezialisiert haben. Zu den bekannten Anbietern gehören A&A Autopfandleihhaus, dap – das Autopfand und das 1. Stuttgarter Kfz-Pfandhaus. Informationen gibt es unter www.kfz-pfand.de, www.das-autopfand.de, www.aa-autopfandleihhaus.de.